Sachkundenachweis (NÖ Hundepass)

Wann:29.6.2024, 14:00 Uhr
Wo:  Vereinsheim der 1. NÖHS, Oberbergern 43, 3512 Bergern

Der Kurs kommt nur bei genügender Teilnehmerzahl zustande.
Anmeldung bitte nur über das Anmeldeformular.

Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person.

Auszug aus dem Gesetzestext:

Aus der Bestimmung des § 13 Abs. 5 ergibt sich, dass für Hunde, ausgenommen Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde, die von einem Hundehalter oder einer Hundehalterin bereits vor dem 1. Juni 2023 gehalten wurden, der allgemeine Sachkundenachweis nicht zu erbringen ist.

Erst wenn ein weiterer Hund (ab dem 1. Juni 2023) vom Hundehalter oder der Hundehalterin im Haushalt aufgenommen wird, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde – dieser gilt jedoch auch dann als Nachweis der allgemeinen Sachkunde für weitere Hundehaltungen – zu absolvieren.

Erwerb der allgemeinen Sachkunde gem. § 4 Abs 4 NÖ Hundehaltegesetzes